Neu im Vorstand? - Alles was sie als neues Vorstandsmitglied wissen müssen
Sie haben sich für eine ehrenamtliche Vorstandstätigkeit bereit erklärt? Mit dem Vorstand steht und fällt die Arbeitsfähigkeit eines Vereins. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Verein für seine Vertretung einen Vorstand haben muss. Mit der Annahme des Vorstandsamtes entsteht zwischen dem Vorstandsmitglied und dem Verein ein Auftragsverhältnis, durch welches auf beiden Seiten Rechte und Pflichten entstehen. Um Ihnen einen guten Start in den Vorstand zu ermöglichen, bietet das Seminar (Referent Rechtsanwalt Patrick Nessler) alle wichtigen rechtlichen Informationen rund um Ihr neues Ehrenamt.
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Zur Teilnahme sind Internetzugang, sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer notwendig.
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