Haftung des Vorstandes

Mit dem "Ehrenamtsstärkungsgesetz" sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstands, aber auch der Mitglieder selbst einschränken. Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, ist Gegenstand dieses Seminars.

Schnellinfos
Referent(in):
Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
Startet:
19.10.2023 um 18:00 Uhr
Endet:
19.10.2023 um 20:00 Uhr
Warteraum öffnet:
19.10.2023 um 17:45 Uhr
Plätze (Online):
noch 14 verfügbar
Plätze (vor Ort):
noch 3 verfügbar
Adresse:
Urexweilerstr. 11
66645, Marpingen
Route >>
Adresshinweis:
Rathaus Marpingen

Um die Anmeldung zum Seminar nutzen zu können, müssen Sie den funktionellen Cookies zustimmen.