Die Haftung des Vorstandes

Die Ehrenamtsbörse des Landkreises Neunkirchen lädt in Zusammenarbeit mit den Ehrenamtsbörsen im Saarland und der KVHS des Landkreises Neunkirchen Vereine und Ehrenamtliche zu einem kostenlosen Online-Seminar ein:

Achtung!!!
Anmeldungen dieses Mal nur über diese Kontakdaten:
kvhs@landkreis-neunkirchen.de oder per Telefon 06824 906 14 21

Mit dem "Ehrenamtsstärkungsgesetz" sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstand, aber auch der Mitglieder selbst einschränken. Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können,
wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, ist Gegenstand dieses Seminars.

Die Info-Veranstaltung richtet sich an Vereine und Interessierte aus allen saarländischen Landkreisen.

Schnellinfos
Referent(in):
Rechtsanwalt Nessler
Startet:
18.04.2023 um 18:00 Uhr
Endet:
18.04.2023 um 20:00 Uhr
Warteraum öffnet:
18.04.2023 um 17:45 Uhr
Plätze (Online):
noch 19 verfügbar

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