Haftung des Vorstands

Mit dem "Ehrenamtsstärkungsgesetz" sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstands, aber auch der Mitglieder selbst einschränken. Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, erklärt Referent RA Patrick R. Nessler.

Dazu bietet der Landkreis St. Wendel im Rahmen des Verbundprojekts „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ ein Online-Seminar an: Mittwoch, 12. Mai, 18 bis 19 Uhr.

Während des Vortrages können Fragen und Anregungen an den Referenten über die Chatfunktion eingebracht werden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl begrenzt.

Referent RA Nessler und wir, das HasE-Team, freuen uns auf Ihre Anmeldungen :-)

Schnellinfos
Startet:
12.05.2021 um 18:00 Uhr
Endet:
12.05.2021 um 19:00 Uhr
Warteraum öffnet:
12.05.2021 um 17:45 Uhr
Plätze (Online):
noch 6 verfügbar

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