Betreute stehen im Mittelpunkt
Der Mensch, der eine Betreuerin oder einen Betreuer braucht, weil er psychisch krank oder seelisch behindert ist, wird nicht mehr bevormundet – so will es das Betreuungsrecht seit 1992.
Er soll nicht mehr von seinen Defiziten, sondern von seinen noch bestehenden Fähigkeiten her beurteilt werden.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die ausreichend Zeit mitbringen, können sich gerade um diese Menschen kümmern.
Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im SKFM engagieren sich zurzeit über 150 Mitglieder als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.