Die rechtssichere Satzung im Verein

Hauptamt stärkt Ehrenamt

Titelbild der Veranstaltung

Die Satzung des Vereins, was muss, was kann und was sollte sie regeln?

Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, heißt es in § 25 Bürgerliches Gesetzbuch. Dies zeigt die besondere Bedeutung der Satzung, die den verbindlichen Rahmen allen Handelns in einem Verein darstellt. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass bestimmte Punkte in der Satzung geregelt sind. Andere Punkte sollten in der Satzung geregelt werden. Worauf es auch bei der Änderung der Satzung ankommt und wie es richtig gemacht wird, stellt Rechtsanwalt Nessler in dem Seminar detailliert dar.

Wir laden Sie hierzu recht herzlich ein.

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Beginn: 28.11.2018 18:00 Uhr
Ende: 28.11.2018 20:00 Uhr
Ort: UTZ St. Wendel, Werschweilerstr. 40, Konferenzraum 2
Eintritt: Frei