Seminar: "Beschäftigung im Verein-Ehrenamt oder Arbeitnehmertätigkeit"

Hauptamt stärkt Ehrenamt

Titelbild der Veranstaltung

Auch für Beschäftigte in Vereinen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, selbst wenn Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist und die Tätigkeiten im allgemeinen Sprachgebrauch als ehrenamtliches Engagement bezeichnet werden, kann ein Arbeitsverhältnis im Rechtssinne bestehen.

Vereine können in gleichem Maße Arbeitgeber sein wie man dies aus allen anderen Bereichen kennt. Beschäftigen Sie jemanden mit ganz konkreten Aufgaben, und ist diese Person Ihnen gegenüber weisungsgebunden, erhält also zur Ausführung der Tätigkeiten vom Verein ganz eindeutige Anweisungen, dann handelt es sich regelmäßig um einen Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Aushilfen, Studenten und Praktikanten oder für Trainer bzw. Übungsleiter.

Somit ist der Verein verpflichtet, die gesetzlichen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange zu beachten.

Im Rahmen eines Kurzseminares gibt Ihnen Jörg Peter, Regionalgeschäftsführer bei der BARMER in St. Wendel, einen Überblick über die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen in Vereinen und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Themeninhalte des Seminares sind:

-Beschäftigungsformen im Verein

-Ehrenamtliche Mitarbeit oder Beschäftigungsverhältnis

-Aufwandsentschädigungen und Vergütungen im Verein

-Nebenberuflichkeit

-Freiberufler, Minijobs und Aushilfen

-Übungsleiterpauschale

-Vereinfachte Beurteilung von Arbeitsverhältnissen in Vereinen

-Förderung von Gesundheits- und Präventionsprojekten in Vereinen


Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Beginn: 24.06.2019 18:00 Uhr
Ende: 24.06.2019 20:00 Uhr
Ort: UTZ St.Wendel, Konferenzraum , Werschweilerstraße, 66606 St.Wendel
Eintritt: keine