Seminar "Die Haftung des Vorstandes"

Hauptamt stärkt Ehrenamt

Titelbild der Veranstaltung

Die Haftung des Vorstandes

Mit dem "Ehrenamtsstärkungsgesetz" sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstand, aber auch der Mitglieder selbst einschränken. Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, ist Gegenstand dieses Seminars.

Wir laden alle Interessierten recht herzlich ein.


Beginn: 25.06.2019 18:00 Uhr
Ende: 25.06.2019 20:00 Uhr
Ort: UTZ St.Wendel, Konferenzraum 2, Werschweilerstraße, 66606 St.Wendel
Eintritt: Frei