Sie haben sich für eine ehrenamtliche Vorstandstätigkeit bereit erklärt? Mit dem Vorstand steht und fällt die Arbeitsfähigkeit eines Vereins. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Verein für seine Vertretung einen Vorstand haben muss. Mit der Annahme des Vorstandsamtes entsteht zwischen dem Vorstandsmitglied und dem Verein ein Auftragsverhältnis, durch welches auf beiden Seiten Rechte und Pflichten entstehen. Um Ihnen einen guten Start in den Vorstand zu ermöglichen, bietet dieses Seminar alle wichtigen rechtlichen Informationen rund um Ihr neues Ehrenamt.
Um die Anmeldung zum Seminar nutzen zu können, müssen Sie den funktionellen Cookies zustimmen.