In jedem Verein und Verband werden persönliche Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. Das darf er nur tun, wenn eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführten Rechtsgrundlagen erfüllt ist, bei besonderen Kategorien von Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten, die Rechtsgrundlagen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Aber auch dann darf der Verein mit den Daten nicht machen was er will. Er muss die Daten angemessen schützen und auch die Auskunfts- und sonstigen Rechte der betroffenen Personen berücksichtigen. Mit diesem Seminar erhalten Sie das Handwerkszeug um in Ihrem Verein oder Verband dafür Sorge tragen zu können, dass die Daten rechtmäßig behandelt werden.
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