Die Satzung ist die "Verfassung des Vereins", heißt es in § 25 Bürgerliches Gesetzbuch. Dies zeigt die besondere Bedeutung der Satzung, die den verbindlichen Rahmen allen Handelns in einem Verein darstellt und Maßstab für alle Vereinsordnungen und Beschlüsse der Vereinsorgane ist. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass bestimmte Punkte in der Satzung geregelt sein müssen. Es gibt dann auch Punkte, die ein Verein nicht haben muss. Will er sie aber haben, sind sie nur wirksam, wenn sie in der Satzung -und nicht nur in einer Vereinsordnung oder einem Beschluss eines Vereinsorgans- geregelt sind. Worauf es bei der Satzungsgestaltung, der Anwendung der Satzung und bei deren Änderung ankommt, stellt Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in dem Seminar detailliert und verständlich dar.
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