So behalten Sie Ihre Gemeinnützigkeit

Der Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" ist zu eng, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist. Denn ein Verein oder Verband kann nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO) steuerbegünstigt sein, sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO). Es genügt für die Steuerbegünstigung nicht, wenn ein Verein oder Verband die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung in seiner Satzung geregelt hat. Vielmehr muss auch im Tagesgeschäft danach gelebt werden. Das ist jedoch schwierig, wenn man die gesetzlichen Anforderungen nicht kennt. Worauf es für den Verein zum Erhalt der "Gemeinnützigkeit" ankommt, vermittelt der Referent Rechtsanwalt Nessler in diesem Seminar.
Dazu bietet der Landkreis Sankt Wendel im Rahmen des Verbundprojekts „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ ein Online-Seminar an: Donnerstag, 15. Juni, 17 bis 18.30 Uhr.
Nach dem Vortrag können Fragen und Anregungen an den Referenten über die Chatfunktion eingebracht werden.
Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl begrenzt.

Schnellinfos
Referent(in):
Rechtsanwalt Nessler
Startet:
15.06.2023 um 17:00 Uhr
Endet:
15.06.2023 um 18:30 Uhr
Warteraum öffnet:
15.06.2023 um 16:45 Uhr
Plätze (Online):
noch 9 verfügbar

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