Der Datenschutz im Verein und Verband am 16. Mai

Hauptamt stärkt Ehrenamt

Jetzt anmelden zu o.g. Seminar.

In jedem Verein und Verband werden persönliche Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. Wie diese Daten rechtskonform behandelt werden, erläutert der Rechtsanwalt Patrick R. Nessler während des Seminars „Der Datenschutz im Verein und Verband“: am Donnerstag, 16. Mai, 18 bis 20 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Gronig, Schulstraße 14, 66649 Oberthal. Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Vereine und Verbände dürfen persönliche Daten nur erheben, wenn eine der in Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgeführten Rechtsgrundlagen erfüllt ist, bei besonderen Kategorien von Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten, die Rechtsgrundlagen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Aber auch dann darf der Verein mit den Daten nicht machen, was er will. Er muss sie angemessen schützen und auch die Auskunfts- und sonstigen Rechte der betroffenen Personen berücksichtigen.

Hier gehts zur Anmeldung