Spiel- und Festgemeinschaften – wenn mehrere Vereine zusammen Veranstaltungen durchführen am 25. April

Hauptamt stärkt Ehrenamt

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Oft tun sich zwei oder mehr Vereine zusammen, um gemeinsam am Sportbetrieb teilzunehmen oder eine Veranstaltung durchzuführen. Bei den Sport- bzw. Spielgemeinschaften sind jedoch nicht nur die Regelungen des jeweiligen Verbandes zur Teilnahme am Spielbetrieb zu berücksichtigen, sondern auch gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen. Denn die Vereine bilden in diesen Fällen meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, für die völlig andere rechtliche Regelungen gelten, als für Vereine. Wo in solchen Situationen die Stolperfallen lauern und wie man sie beseitigt, das vermittelt Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in diesem Seminar.

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