Die rechtssichere Satzung im Verein am 23. November

Hauptamt stärkt Ehrenamt

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Die Verfassung eines Vereins wird laut § 25 des Bürgerlichen Gesetzbuches durch die Satzung bestimmt. Sie bildet den verbindlichen Rahmen allen Handelns eines Vereins. Worauf es bei der Satzungsgestaltung ankommt, bei der Anwendung und bei Satzungsänderungen erläutert der Rechtsanwalt Patrick R. Nessler: am Donnerstag, 23. November, 18 bis 20 Uhr, Gemeindehaus Sötern, Lindenstr. 16, 66625 Nohfelden.
Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos, eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich.

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