Jetzt anmelden zu o.g. digitalen Sprechstunde
Mit dem "Ehrenamtsstärkungsgesetz" sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstands, aber auch der Mitglieder selbst einschränken. Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, erklärt Referent RA Patrick R. Nessler.
Dazu bietet der Landkreis St. Wendel im Rahmen des Verbundprojekts „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ ein Online-Sprechstunde an: Dienstag, 05. Oktober, 17 bis 18 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl auf ca. 10 begrenzt.
Es kann bequem von zu Hause aus teilgenommen werden.
Benötigt werden Internetzugang, sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer.
Referent und Rechtsanwalt Herr Nessler und wir, das HasE-Team, freuen uns auf Ihre Anmeldungen :-)