Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Sankt Wendel fördert Projekte, die sich für eine lebendige, vielfältige und demokratische Gesellschaft einsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die Demokratie stärken, gesellschaftliche Vielfalt gestalten sowie antidemokratischen und extremistischen Entwicklungen entgegenwirken.
Ziel ist es, demokratische Kompetenzen zu stärken, Beteiligung zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
1. Demokratieförderung
Gefördert werden Projekte, die Menschen dazu ermutigen, sich aktiv an demokratischen Prozessen zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen.
2. Vielfaltgestaltung
Gefördert werden Projekte, die Vielfalt anerkennen, Diskriminierung abbauen und ein respektvolles Miteinander im Landkreis Sankt Wendel fördern.
3. Extremismusprävention
Gefördert werden Projekte, die Extremismus, Antisemitismus und Rassismus sowie weiter Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenwirken und Menschen im Umgang mit demokratiefeindlichen Entwicklungen unterstützen.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
• Gemeinnützigkeit: antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine etc.
• Kosten- und Finanzierungsplan: Alle vorgesehenen Ausgaben müssen im Kostenplan (im Antrag enthalten) detailliert angegeben werden.
• Nachvollziehbarkeit von Honorarkosten: Bei der Erstellung eines Kostenplans müssen Honorarkosten pro Person nach Qualifikation, voraussichtliche Anzahl der Stunden und Stundenlohn aufgelistet werden.
Einzureichende Unterlagen:
• ausgefülltes Antragsformular www.pfd.landkreis-st-wendel.de
• aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung der Antragssteller:in
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen.
Antragsfrist:
Frist zur Projekteinreichung für die zweite Bewilligungsphase ist der 4. Mai 2026.
Über die Projektanträge entscheidet das Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel in einer Sitzung in der KW 21 2026. Frühester Projektbeginn ist der 1. Juni 2026. Das Projekt muss bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beendet sein. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Vorausgesetzt, es werden nicht alle Fördermittel in der zweiten Bewilligungsphase verausgabt, ist eine Projektantragsstellung auch nach dem 4. Mai 2026 möglich. Jedoch nicht mit einem Projektbeginn zum 1. Juni 2026.Weitere Informationen: https://pfd.landkreis-st-wendel.de
Antragsberatung:
Externe Koordinierungs- und Fachstelle, Adolf-Bender-Zentrum;
Johannes Breit: Tel. (06851) 8 08 27 92 / E-Mail: johannes.breit@adolf-bender.de
Uwe Albrecht: Tel. (06851) 80 82 79-4 / E-Mail: uwe.albrecht@adolf-bender.de