Die Arbeit und Kultur Saarland unterstützt saarländische Kulturvereine durch finanzielle Zuwendungen für gemeinnützige Projekte. Anträge auf Projektkostenzuschüsse können ganzjährig eingereicht werden und sollten folgende Formteile enthalten: eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen Zeitplan, einen tragfähigen Kosten- und Finanzierungsplan (gerne mit weiteren Förderpartner*innen) und eine Kurzvorstellung des antragstellenden Vereins/ Kulturakteurs.
Nach Ablauf des Projekts, aber spätestens bis 15.11. des gleichen Jahres, ist ein aussagefähiger Schlussbericht mit entsprechenden Verwendungsnachweisen vorzulegen.
Zuschüsse für Projekte werden grundsätztlich vergeben an gemeinnützige Vereine oder Institutionen mit einem kulturellen Auftrag, jedoch nicht an Einzelpersonen oder Soloinitiativen. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn sie einem besonders förderungswürdigen kulturellen und gemeinnützigen Zweck dienen.