Der Bürgerfonds setzt sich dafür ein, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erlebbar zu machen.
Nur Förderanträge, die die grundlegenden formellen Bedingungen erfüllen, werden bearbeitet. Stellen Sie also unbedingt sicher, dass …
… Ihre Organisation beim Bürgerfonds förderfähig ist, das heißt ihren Sitz in Deutschland und/oder Frankreich hat und sich in dieser Liste wiederfindet:
- gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine,
- Gebietskörperschaften,
- wissenschaftliche Institute,
- Bildungs- und Ausbildungszentren,
- gGmbHs, gUGs,
- Stiftungen,
- Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
… Ihr Projekt sich um eines der folgenden Themenfelder dreht:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und gesellschaftliche Ungleichheiten, Integration, Diversität,
- Digitalisierung
Wichtig ist dabei, dass das Projekt sich wesentlich auf bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement stützt.