Der Bürgerfonds setzt sich dafür ein, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erlebbar zu machen. 

Nur Förderanträge, die die grundlegenden formellen Bedingungen erfüllen, werden bearbeitet. Stellen Sie also unbedingt sicher, dass …

… Ihre Organisation beim Bürgerfonds förderfähig ist, das heißt ihren Sitz in Deutschland und/oder Frankreich hat und sich in dieser Liste wiederfindet:

  • gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine,
  • Gebietskörperschaften,
  • wissenschaftliche Institute,
  • Bildungs- und Ausbildungszentren,
  • gGmbHs, gUGs,
  • Stiftungen,
  • Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)

… Ihr Projekt sich um eines der folgenden Themenfelder dreht:

  • Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
  • Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
  • Demokratie und Menschenrechte,
  • Europäische Integration/Europa,
  • Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
  • Musik, Kunst und Kultur,
  • Gesundheit und Sport,
  • Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, Hass, Rassismus und Antisemitismus,
  • soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und gesellschaftliche Ungleichheiten, Integration, Diversität,
  • Digitalisierung

Wichtig ist dabei, dass das Projekt sich wesentlich auf bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement stützt.

Förderprogramm
Engagementbereich
Soziales
Laufzeit
31.12.2025
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