Förderung der Nachwuchsarbeit kulturtreibender Vereine

Förderdatenbank

Der Landkreis Sankt Wendel möchte aufgrund der Herausforderungen nach Corona die Nachwuchsarbeit der kulturtreibenden Vereine der Region befördern. Laut Kreistagsbeschluss stellt der Landkreis Sankt Wendel für das Jahr 2024 erstmalig einen Betrag in Höhe von bis zu 100.000 € zur Nachwuchsförderung dieser Vereine zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind eingetragene kulturtreibende Vereine aus dem Landkreis Sankt Wendel der Sparten Theater, Musik, Tanz, Brauchtumspflege, Kunst & Kultur.

Gefördert werden Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von maximal 2.000 €. Bei der Förderung handelt es sich um eine Vollfinanzierung. Bei Überschreitung der Fördersumme von 2.000 € muss die Differenz vom Antragssteller als Eigenmittel oder durch Drittmittel dargestellt werden.

Insbesondere können folgende Ausgaben bezuschusst werden:

Vereinsspezifische Kleidung
Grafik- und Printkosten
Technisches Equipment
Kleingeräte
Mietkosten
Materialzuschüsse
Inventar

Darüber hinaus können auch Bildungsfahrten, Vereinsfahrten oder Lehrgänge Jugendlicher gefördert werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum. Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Windhundverfahren).

Förderprogramm
Engagementbereich
Kulturtreibende Vereine aus dem Landkreis Sankt Wendel der Sparten Theater, Musik, Tanz, Brauchtumspflege, Kunst & Kultur
Förderfähige Kosten
Materielle Anschaffungen
Maximale Fördersumme
2.000 €
Laufzeit
30.06.2024
Bewerbungsfrist
30.06.2024
Sichtbar bis (nur Admin)
30.06.2024 00:00
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